Termine 2023

Ablesen der Zählerstände (Stromzähler) 2023

  • Samstag, 14.10.2023; von 10.00 bis 12.00 Uhr
  • Sonntag, 22.10.2023; von 12.00 bis 14.00 Uhr

Nicht abgelesene Zählerstände werden mit dem jeweils höchsten Durchschnittswert der Anlage, gemäß der Festlegung der Mitgliederversammlung, angesetzt.

Beachten Sie die Hinweise zur Überprüfung Ihrer Elektroanlage der Laube, gemäß der Festlegung in den Mitgliederversammlungen. Noch sind Zähler älteren Herstellungsdatums im Einsatz und können somit künftig nicht mehr akzeptiert werden.
Kontaktieren Sie uns gerne!

Achtung: Wasserversorgung!

Die Wasserversorgung wird, soweit die Temperaturen es erlauben, bis 29.10.2023 aufrechterhalten.

Bitte beachten Sie, dass alle Ventile und Wasserhähne zur Entwässerung der Anlage und dem Auslaufen des Wassertanks der Anlage, sowie alle Leitungen nach dem 31.10.2022, auf Ihrer Parzelle (Laube) geöffnet werden!

Jedoch bis spätestens 15.03.2024 sind wieder alle Ventile und Wasserhähne auf der Parzelle und der Laube zu schließen!

Bitte auch die Ventile in den Verteilerschächten vor Ihren Parzellen auf die Gängigkeit überprüfen und säubern.

Sprechstunden des Vorstandes

  • 26.03.2023 | 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeinschaftsbungalow
  • 30.04.2023 | 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeinschaftsbungalow
  • 14.05.2023 | 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeinschaftsbungalow
  • 04.06.2023 | 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeinschaftsbungalow
  • 02.07.2023 | 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeinschaftsbungalow
  • 20.08.2023 | 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeinschaftsbungalow
  • 17.09.2023 | 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeinschaftsbungalow
  • 01.10.2023 | 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeinschaftsbungalow
  • 15.10.2023 | 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeinschaftsbungalow

Es wird jeweils, wenn möglich, um eine vorherige telefonische Anmeldung für die Sprechstunden des Vorstandes gebeten.

Arbeitseinsätze zur Werterhaltung

Pflichtstundentermine entnehmt ihr bitte vorerst den Aushängen in den Schaukästen. Später werden diese Termine auch hier veröffentlicht.

(Wer seiner Verpflichtung zur Ableistung der Pflegestunden nicht nachkommen kann, sollte dies
grundsätzlich zeitnah dem Vorstand mitteilen.)